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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I B 99/00 |
§§: | AO § 171 Abs. 3 S. 1 |
Schlagwörter | Festsetzungsfrist, Verjährung, Ablaufhemmung, Betriebsprüfung |
Rechtsfrage: | Wird der Ablauf der Festsetzungsfrist gehemmt i.S.d. § 171 Abs. 3 Satz 1 AO, wenn ein Änderungsantrag beim unzuständigen Betriebsprüfer angebracht wird? |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 28.02.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 8750/98 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 844 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 80 06 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.04.2001 |
Erledigungs-Az: | I B 99/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |