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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 70/97 |
§§: | EStG § 4 Abs. 4, EStG § 16 Abs. 2 |
Schlagwörter | Vorfälligkeitsentschädigung, Betriebsveräußerung, Betriebsausgabe, Veräußerungskosten |
Rechtsfrage: | Anläßlich einer Betriebsveräußerung wegen vorzeitiger Ablösung eines betrieblichen Darlehens gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung als den laufenden Gewinn des Streitjahres mindernde Betriebsausgabe oder erst bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns des Folgejahres zu berücksichtigende Veräußerungskosten? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Bremen |
Vorinstanz/Datum: | 27.02.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 1 95 090 K 6 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.10.2000 |
Erledigungs-Az: | X R 70/97 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 58 27 |