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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 10/10 (BFH) | 
| §§: | BewG § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1, ErbStG § 12 Abs. 3, ErbStG § 13 a Abs. 4 Nr. 1, AO § 182, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 | 
| Schlagwörter | Bindungswirkung, Feststellungsbescheid, Erbschaftsteuer, Grundbesitz, Lagefinanzamt | 
| Rechtsfrage: | Liegen die Voraussetzungen für die Steuervergünstigung nach § 13 a ErbStG vor? Entfaltet die Artfeststellung im Rahmen der Bedarfswertfeststellung nach § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BewG a.F. Bindungswirkung gegenüber der Erbschaftsteuerfestsetzung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Köln | 
| Vorinstanz/Datum: | 16.12.2009 | 
| Vorinstanz/AZ: | 9 K 1854/05 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 07 92 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 18.05.2011 | 
| Erledigungs-Az: | II R 10/10 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 36 58 | 
