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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I B 71/00 |
| §§: | VwZG § 8 Abs. 1, AO § 122 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Bekanntgabe, Zustellung, Empfangsvollmacht |
| Rechtsfrage: | Wirksame Bekanntgabe von Körperschaftsteuerbescheiden, die für frühere Jahre der GmbH unmittelbar zugestellt worden sind, wenn die Empfangsvollmacht erst ab einem späteren Jahr gelten sollte? |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 28.02.2000 |
| Vorinstanz/AZ: | 9 K 3175/99 K |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 839 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 61 62 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 28.11.2001 |
| Erledigungs-Az: | I B 71/00 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 58 64 |