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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-436/10 (EuGH) |
§§: | Richtlinie 77/388/EWG Art. 6 Abs. 2 Buchst. a, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. b |
Schlagwörter | EG, EU, Umsatzsteuer, Vermietung, Vorsteuerabzug, Grundstück, Geschäftsführer, Kapitalgesellschaft, privater Bedarf |
Rechtsfrage: | Sind Art. 6 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a und Art. 13 Teil B Buchst. b der RL 77/388/EWG dahin auszulegen, dass sie nationalen Rechtsvorschriften entgegenstehen, nach denen die Verwendung eines Teils eines von einer steuerpflichtigen juristischen Person errichteten oder aufgrund eines dinglichen Rechts am Grundstück in deren Besitz stehenden Gebäudes für den privaten Bedarf des Geschäftsführers und seiner Familie, als eine - als Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks i.S. des Art. 13 Teil B Buchst. b - steuerfreie Dienstleistung behandelt wird, wenn dieses Investitionsgut zum Vorsteuerabzug berechtigt hat? |
Vorinstanz: | Cour d`appel de Mons (Belgien) |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2010 Nr. C 328 S. 12 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 29.03.2012 |
Erledigungs-Az: | Rs C-436/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 11 60 |