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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 24/17 (BFH)
§§: UStG § 24 Abs. 1, UStG § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, BewG § 51 a
Schlagwörter Durchschnittsbesteuerung, Kommanditgesellschaft, Kommanditist, Mitunternehmerinitiative
Rechtsfrage: Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung bei einer Kommanditgesellschaft: Kann eine Kommanditgesellschaft auf ihre Umsätze auch dann die Durchschnittssatzbesteuerung gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG i.V.m. § 51 a BewG anwenden, wenn ihre Kommanditisten keine ausreichende Mitunternehmerinitiative entfalten können? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 16.06.2017
Vorinstanz/AZ: 11 K 98/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 03 39
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.02.2019
Erledigungs-Az: XI R 24/17 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 05 17