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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 40/06 |
§§: | EStG § 15 Abs. 2 |
Schlagwörter | Gewinnerzielungsabsicht, Liebhaberei, Verlust, Spielautomat |
Rechtsfrage: | Wird ein Spielautomatenbetrieb mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben oder reichen die über lange Jahre erwirtschafteten Verluste für die Annahme eines Liebhabereibetriebes aus? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 11.10.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 562/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 22 59 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.03.2009 |
Erledigungs-Az: | IV R 40/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 19 01 |