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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 7/17 (BFH) |
| §§: | ErbStG § 30 Abs. 1, AO § 235 Abs. 2 Satz 1 |
| Schlagwörter | Schenkungsteuer, Zinslauf, Hinterziehungszinsen |
| Rechtsfrage: | Zinslauf für Hinterziehungszinsen bei hinterzogener Schenkungsteuer: Ab welchem Zeitpunkt beginnt der Zinslauf für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen nach § 235 AO, wenn weder eine Anzeige nach § 30 ErbStG noch eine Schenkungsteuererklärung abgegeben wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 24.11.2016 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 1627/15 Erb |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 04 60 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 28.08.2019 |
| Erledigungs-Az: | II R 7/17 |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 02 19 |