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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 85/01
§§: UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, AO 1977 § 163
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Billigkeitserlass, Rechnungsberichtigung
Rechtsfrage: Ist der Vorsteuerabzug aus Billigkeitsgründen aus einer Abrechnung ohne gesondertem Steuerausweis zuzulassen, wenn eine nachträgliche Beseitigung des Mangels deshalb scheiterte, weil der Aufenthaltsort des Ausstellers nicht mehr ermittelbar ist? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 04.04.2001
Vorinstanz/AZ: 6 K 3754/98
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 1250
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 76 37
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.12.2002
Erledigungs-Az: V R 85/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 24 79