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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 82/00
§§: AO 1977 § 109 Abs. 1, AO 1977 § 149 Abs. 2 Satz 1, AO 1977 § 5, AO 1977 § 124 Abs. 2, FGO § 40
Schlagwörter Fristverlängerung, Steuererklärung, Abgabefrist, Ermessen, Verpflichtungsklage, Wirksamkeit
Rechtsfrage: 1. Muss das Finanzamt die gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden (hier vom 4.1.1999) über Steuererklärungsfristen auch auf den Fristverlängerungsantrag eines Steuerberaters hinsichtlich seiner eigenen Steuererklärung anwenden? - 2. Zulässigkeit der Verpflichtungsklage auf Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung, wenn der Einspruch 5 Monate nach Ablauf der beantragten Frist eingelegt und nach Erlass der Einspruchsentscheidung die Steuererklärung eingereicht wird. Zeitpunkt der Erledigung des Ablehnungsbescheides (evtl. Fristablauf der Abgabe der Steuererklärung)? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 26.09.2000
Vorinstanz/AZ: 2 00 366 K 2
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2000 S. 1230
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 69 84
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.01.2003
Erledigungs-Az: XI R 82/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 26 62