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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 79/02
§§: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5
Schlagwörter Arbeitszimmer, Arbeitsplatz, Außendienst, Haupttätigkeit
Rechtsfrage: Ungekürzter Werbungskostenabzug für ein im selbstgenutzten Einfamilienhaus eingerichtetes Home Office (Arbeitszimmer) eines im EDV-Bereich nichtselbständig tätigen "Partner Manager" ohne eigenem Arbeitsplatz, weil die Kernarbeit seines Aufgabenbereichs (Erstellung von Pflichtenheften und komplexen technischen Konfigurationen im IT-Bereich) als die prägende Tätigkeit dort verrichtet wird und die Außendiensttätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 01.07.2002
Vorinstanz/AZ: 5 K 1821/99
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 1375
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 01 00
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision