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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 82/10 (BFH) |
§§: | GewStG § 8 Nr. 1 |
Schlagwörter | Dauerschuldzinsen, Leasing, Finanzierung |
Rechtsfrage: | Sind bei einem Leasingvertrag, bei dem der Leasinggegenstand wirtschaftlich dem Leasingnehmer zuzurechnen ist, die vom Leasinggeber zur Finanzierung aufgenommenen Kredite als sog. Dauerschulden zu werten, wenn die Kredite eine Laufzeit über sechs Jahren (Abschn. 45 Abs. 6 Satz 3 Nr. 1 Sätze 13 bis 15 GewStR 1999) aufweisen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 15.07.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 173/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 04 30 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.10.2011 |
Erledigungs-Az: | I R 82/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 06 99 |