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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 11/08 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 7 Abs. 4, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Erbschaft, Darlehen, Zwangsverwaltung, Zwangsversteigerung, Ablösung, Pflichtteil, Anschaffungskosten |
Rechtsfrage: | Schuldzinsenabzug für Darlehen zur Ablösung von als Sicherheit für fremde Schulden bestellte Hypotheken: Schuldzinsen für Darlehen, die der Ablösung von Verbindlichkeiten des Bruders dienten, welche durch Hypotheken an den von der Klägerin geerbten, unter Zwangsverwaltung stehenden Grundstücken abgesichert waren, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar, weil damit die drohende Zwangsvollstreckung in die Grundstücke abgewendet und durch die Beendigung der Zwangsverwaltung die Erzielung von Vermietungseinkünften eröffnet wurde? Unterliegen die für den Bruder vorgenommenen Darlehensablösungen der AfA? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 23.01.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 3554/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 30 84 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.12.2008 |
Erledigungs-Az: | IX R 11/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 18 91 |