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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 21/16 (BFH) |
§§: | EStG § 7 g Abs. 1, EStG § 7 g Abs. 3, EStG § 7 g Abs. 7, EStG § 13 |
Schlagwörter | Personengesellschaft, Investitionsabzugsbetrag, Gesamthandsvermögen, Sonderbetriebsvermögen, Rückgängigmachung, Landwirtschaft |
Rechtsfrage: | Ist ein im Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft gebildeter Investitionsabzugsbetrag rückgängig zu machen, wenn die Investition tatsächlich nicht im Gesamthandsvermögen der Gesellschaft, sondern im Sonderbetriebsvermögen eines ihrer Gesellschafter erfolgt ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 11.03.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 2928/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 11 06 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.11.2017 |
Erledigungs-Az: | VI R 44/16 |
Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an VI. Senat - neues Aktenzeichen: VI R 44/16 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 25 99 |