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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 60/07
§§: EStG § 62 Abs. 2 Satz 1, EStG § 52 Abs. 61 a Satz 2
Schlagwörter Kindergeld, Aufenthalt, Ausländer, Verfassung
Rechtsfrage: Kindergeldanspruch einer ukrainischen Staatsbürgerin lediglich mit Aufenthaltsbefugnis? - Verfassungsrechtlich unzulässige Erstreckung der Neufassung des § 62 Abs. 2 EStG auf Altfälle durch die Anwendungsvorschrift des § 52 Abs. 61 a Satz 2 EStG? - Divergenz zu III R 93/03, BFH/NV 2007 S. 1234 und III R 54/05, BFH/NV 2007 S. 1298. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 10.05.2007
Vorinstanz/AZ: 10 K 2593/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 30 05
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.07.2009
Erledigungs-Az: III R 60/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils