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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 30/07 (BFH)
§§: EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, AO § 180 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, FGO § 96 Abs. 1
Schlagwörter Einkünfteerzielungsabsicht, Grundstück, Werbungskosten, Vermietungsabsicht, Veräußerungsabsicht
Rechtsfrage: Einkünfteerzielungsabsicht bei einem nicht mehr zu realisierenden Vermietungsobjekt: Kann die Einkünfteerzielungsabsicht auch dann noch bejaht werden, wenn eine früher bestehende Vermietungsabsicht durch eine ganz entscheidend in den Vordergrund tretende Veräußerungsabsicht verdrängt wird (hier: Feststellung negativer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für 1998 gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 1 a AO für ein im Jahr 1992 erworbenes und im Jahr 2000 veräußertes unbebautes - nie vermietetes - Grundstück, dessen geplante Bebauung mit verschiedenen Vermietungsobjekten nach den baurechtlichen Gegebenheiten seit dem Jahr 1996 nicht mehr zu realisieren war - s. hierzu den im I. Rechtsgang ergangenen BFH-Beschluss vom 12.10.2006 IX B 202/05, BFH/NV 2007 S. 226)? Fehlerhafte Beweiswürdigung des FG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 17.04.2007
Vorinstanz/AZ: 10 K 4626/06
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 1167
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 26 11
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.12.2007
Erledigungs-Az: IX R 30/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 28 02