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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 3/18 (BFH) |
§§: | AO § 181 Abs. 5 Satz 1, AO § 181 Abs. 5 Satz 2, AO § 171 Abs. 14, AO § 37 Abs. 2 Satz 1, AO § 37 Abs. 2 Satz 2 |
Schlagwörter | Grundsteuer, Festsetzungsverjährung, Erstattungsanspruch, Verfassungsmäßigkeit |
Rechtsfrage: | Sind die Grundsteuerbescheide wegen Eintritts der Festsetzungsverjährung aufzuheben? - 1. Ist § 171 Abs. 14 AO insoweit teleologisch zu reduzieren, als er die Hemmung nur bei Erstattungsansprüchen bewirkt, die auf § 37 Abs. 2 Satz 1 AO (Bekanntgabefehler, der zur Unwirksamkeit des Bescheids führt), nicht aber bei solchen, die auf § 37 Abs. 2 Satz 2 AO beruhen (zunächst wirksamer Steuerbescheid)? - 2. Ist § 171 Abs. 14 AO auch bei einem Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 Satz 2 AO verfassungsgemäß? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 22.11.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 3052/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 08 95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.11.2020 |
Erledigungs-Az: | II R 3/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 07 32 |