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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 23/95
§§: EStG 1990 § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a, VVG § 165
Schlagwörter Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag, Finanzierungskosten
Rechtsfrage: Sind die Erträge und Aufwendungen aus einer sofort beginnenden Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag den sonstigen Einkünften zuzuordnen? Sind im Falle der Fremdfinanzierung des Einmalbeitrags die Finanzierungskosten negative sonstige Einkünfte?
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 22.12.1994
Vorinstanz/AZ: 14 K 3009/94 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1995 S. 255
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.12.1999
Erledigungs-Az: X R 23/95
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 04 81