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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 64/14 (BFH) | 
| §§: | EStG § 33, InsO § 302 Nr. 1 | 
| Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Insolvenzforderung, Vorsatz | 
| Rechtsfrage: | Sind im Zusammenhang mit einer Klage auf die Feststellung, dass es sich bei im Insolvenzverfahren festgestellten Forderungen um Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung i.S. von § 302 Nr. 1 InsO handelt, entstandene Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 EStG abzugsfähig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG Münster | 
| Vorinstanz/Datum: | 18.06.2014 | 
| Vorinstanz/AZ: | 10 K 3686/11 E | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 01 99 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Klage | 
