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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 42/05
§§: EStG § 3 Nr. 51, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Trinkgeld, Sonderzahlung, Dritter, Arbeitslohn
Rechtsfrage: Sonderzahlungen eines Dritten als steuerfreie Trinkgelder: Sind freiwillige Sonderzahlungen (zwei zusätzliche Monatsgehälter) der Konzernmutter, die diese anlässlich des Verkaufs ihrer Gesellschaftsanteile an der Konzerntochter als Dank und Anerkennung an deren Arbeitnehmern gezahlt hat, als nicht vom Dienstverhältnis losgelöste, für eine Arbeitsleistung erbrachte Drittlohnzahlung steuerpflichtiger Arbeitslohn, oder erfüllt die freiwillige Zahlung als persönliche Schenkung für erwiesene Dienstleistungen alle Anforderungen des Trinkgeldbegriffs und damit die Freistellung von der Besteuerung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 08.03.2005
Vorinstanz/AZ: 1 K 10719/03
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision