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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 59/05 |
§§: | AO 1977 § 2, EStG § 11, EStG § 2 Abs. 7, EStG § 3 c |
Schlagwörter | Doppelbesteuerung, Zufluss, Veranlassungszusammenhang |
Rechtsfrage: | Vermeidung der Doppelbesteuerung: Sind vorweggenommene Werbungskosten im Rahmen der inländischen Veranlagung zum Abzug zuzulassen, wenn sich die Werbungskosten auf den Umzug und damit die Betätigung im Ausland beziehen, diese Kosten jedoch in dem anderen Staat nicht zum Abzug zugelassen werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 10.11.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 377/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 34 95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.09.2006 |
Erledigungs-Az: | I R 59/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 03 14 |