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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 54/17 (BFH)
§§: EStG § 35 a, EStG § 2 Abs. 5, EStG § 2 Abs. 5 b, EStG § 32 d, EStG § 32 a, EStG § 2 Abs. 6
Schlagwörter Steuerermäßigung, Abgeltungsteuer, Kapitaleinkünfte
Rechtsfrage: Ist die Abgeltungsteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S. des § 32 d Abs. 1 EStG Teil der tariflichen Einkommensteuer und können somit Steuerermäßigungen gemäß § 35 a EStG die Einkommensteuer nach dem gesonderten Steuertarif mindern? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 23.11.2017
Vorinstanz/AZ: 6 K 106/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 25 15
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.04.2020
Erledigungs-Az: VI R 54/17
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 09 01