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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 18/08 (BFH) |
§§: | EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33 Abs. 3 Nr. 1, EStG § 26 a Abs. 2 Satz 1, GG Art. 6 |
Schlagwörter | Zumutbare Belastung, Getrennte Veranlagung, Gesamtbetrag der Einkünfte, außergewöhnliche Belastung |
Rechtsfrage: | Ist bei der Ermittlung der zumutbaren Belastung bei getrennter Veranlagung von Ehegatten nach § 26 a EStG der gemeinsame Gesamtbetrag der Einkünfte der getrennt veranlagten Ehegatten zugrunde zu legen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 22.01.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 3341/06 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 15 27 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.03.2009 |
Erledigungs-Az: | VI R 58/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an VI. Senat - neues Aktenzeichen: VI R 58/08 - Revision unbegründet |