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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 23/01 |
§§: | ErbStG 1974 § 10 Abs. 5 Nr. 1, ErbStG 1974 § 10 Abs. 3, AO 1977 § 44 Abs. 1 Satz 1, EStG § 26 b, BGB § 426 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Nachlassverbindlichkeit, Erbschaftsteuer, Zusammenveranlagung, Einkommensteuer, Steuerschuld, Gesamtschuldner, Ausgleichsanspruch |
Rechtsfrage: | Sind bei zur Einkommensteuer zusammenveranlagten Ehegatten die anteiligen Steuerschulden beim überlebenden Ehegatten als Nachlassverbindlichkeiten nicht abzugsfähig, auch wenn der überlebende Ehegatte diese für den Erblasser entrichtet hat, weil bei Zusammenveranlagung Gesamtschuldnerschaft (§ 44 Abs. 1 AO 1977) jedes Ehegatten für die gesamte Einkommensteuer und gegen den Ehegatten ein Ausgleichsanspruch gemäß § 426 BGB besteht? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 23.02.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 209/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 80 90 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.01.2003 |
Erledigungs-Az: | II R 23/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 16 83 |