
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 14/20 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 6, EStG § 12 Nr. 5, EStG § 52 Abs. 23 d Satz 5, EStG § 52 Abs. 30 a, BeitrRLUmsG Art. 2, BeitrRLUmsG Art. 25 Abs. 4 |
Schlagwörter | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Vorweggenommene Werbungskosten, Ausbildungskosten, Verkehrsflugzeugführer, Rückwirkungsverbot, Nettoprinzip, Gleichheitsgrundsatz |
Rechtsfrage: | Ist die gemäß § 52 Abs. 23 d Satz 5 und Abs. 30 a EStG rückwirkende Geltung des § 9 Abs. 6 EStG i.V.m. § 12 Nr. 5 EStG i.d.F. des Art. 2 BeitrRLUmsG wegen Verstoßes gegen das Rückwirkungsverbot und das objektive Nettoprinzip als Ausfluss des Gleichheitsgrundsatzes verfassungswidrig (Streitjahr 2008)? - Das Verfahren VI R 52/13 war durch Beschluss vom 14.1.2015 bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den Verfahren 2 BvL 23, 24/14 ausgesetzt. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 17.07.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 3720/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 26 96 |
Erledigungs-Vermerk: | Historisches Az: VI R 52/13 -- Zurücknahme der Revision |