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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 19/19 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, HGB § 255 Abs. 1 Satz 2, BGB § 530
Schlagwörter Nachträgliche Anschaffungskosten, Anschaffungskosten, Vermögenssphäre, Einkommenssphäre, Schenkung, Widerruf, Rechtsstreit, Miteigentum, Vermietung und Verpachtung
Rechtsfrage: Steuerliche Berücksichtigung von Abwehrkosten bei einem Schenkungswiderruf - Zur Frage der Berücksichtigung von Aufwendungen für einen Rechtsstreit (Anwalts- und Gerichtskosten) zur Abwehr der Rückforderung eines geschenkten Miteigentumsanteils als nachträgliche Anschaffungskosten bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 03.05.2019
Vorinstanz/AZ: 8 K 933/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 08 14
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.12.2019
Erledigungs-Az: IX R 19/19
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 04 97