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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 13/19 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4
Schlagwörter Abschreibung, Bemessungsgrundlage, Betriebsvermögen, Privatvermögen, Stille Reserven, Einlagewert
Rechtsfrage: Zur Frage der AfA-Bemessungsgrundlage, wenn sich durchgehend vermietete Gebäude zwischenzeitlich im Betriebsvermögen befanden und wieder ins Privatvermögen zurückgeführt wurden. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 29.03.2019
Vorinstanz/AZ: 3 K 287/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 09 18
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.02.2021
Erledigungs-Az: IX R 13/19 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 12 86