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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 1/11 (BFH)
§§: UStG 1999 § 2 Abs. 3, Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 5
Schlagwörter Parkplatz, Gebühr, Tiefgarage, Steuerfreiheit, Einnahme, Unternehmer
Rechtsfrage: 1. Unterliegen Einnahmen einer Gemeinde aus dem Betrieb einer Tiefgarage der Umsatzsteuer (Betrieb gewerblicher Art), auch wenn die Parkplätze nur zu bestimmten Zeiten kostenpflichtig vermietet werden? - 2. Ist die Gemeinde selbst dann, wenn die Vermietung im Rahmen der öffentlichen Gewalt erfolgte, als Unternehmerin zu behandeln, weil die Nichtbesteuerung der gebührenpflichtigen Überlassung von Parkplätzen zu größeren Wettbewerbsverzerrungen gegenüber solchen Steuerpflichtigen führen würde, die Parkplätze in Parkhäusern steuerpflichtig überlassen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 16.12.2010
Vorinstanz/AZ: 10 K 4108/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 07 87
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.12.2011
Erledigungs-Az: V R 1/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 04 14