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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 41/16 (BFH) |
§§: | AO § 69, InsO § 55 Abs. 4, GmbHG § 64 |
Schlagwörter | Haftung, Insolvenz, Grobe Fahrlässigkeit, Pflichtverletzung, Einfuhrumsatzsteuer |
Rechtsfrage: | Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Einfuhrumsatzsteuer auf Einfuhren vor Insolvenzantrag: Das FG habe § 55 Abs. 4 InsO übersehen, habe zu Unrecht eine Pflichtverletzung und grobe Fahrlässigkeit angenommen, habe ein Mitverschulden des HZA nicht geprüft, die aus § 64 GmbHG folgende Pflichtenkollision des Geschäftsführers nicht berücksichtigt und keine Haftungsquote gebildet. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 22.11.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1748/16 H |
Vorinstanz/Fundstelle: | ZfZ 2017 Beil. 2 S. 28 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 27 45 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.09.2017 |
Erledigungs-Az: | VII R 41/16 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |