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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 40/96
§§: EStG § 7 b, FGO § 76 Abs. 1
Schlagwörter Begünstigte Objekte, Wohnungsbegriff
Rechtsfrage: Handelte sich bei dem von den Klägern erworbenen Wohnobjekt zum Zeitpunkt des Erwerbs entgegen der bewertungsrechtlichen Einstufung als Mietwohngrundstück um ein unter § 7b EStG fallendes Einfamilienhaus - Ist bei Erwerb von vor 1973 errichteten Gebäuden für die im Rahmen des § 7b EStG erforderliche Abgrenzung zwischen Einfamilienhaus und Mietwohngrundstück die ältere oder neuere Rechtsprechung des BFH zum Wohnungsbegriff anzuwenden - Mangelhafte Sachaufklärung des FG? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 12.06.1996
Vorinstanz/AZ: 3 K 2172/94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.11.1999
Erledigungs-Az: IX R 40/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 55 24