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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 26/00
§§: AO 1977 § 164 Abs 1 , InvZulG § 1 Abs 1
Schlagwörter Abhilfebescheid, Vorbehalt der Nachprüfung, Treu und Glauben, Änderung
Rechtsfrage: Ist das Finanzamt nach Ergehen des BFH-Urteils III R 266/94 auf Grund Treu und Glauben -wegen der im Einspruchsverfahren nach abschließender Prüfung verbindlich geklärten Rechtsfrage-- an der Änderung des weiterhin unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Bescheides gehindert? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 21.04.1999
Vorinstanz/AZ: II 528/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 62 38
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.06.2003
Erledigungs-Az: III R 26/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 49 26