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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 81/01
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Gesellschaftergeschäftsführer, Beherrschender Gesellschafter, Tantieme, Nahestehende Person, Schwestergesellschaft
Rechtsfrage: Liegen in den Vergütungen (Gehälter und Gewinntantiemen an die beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer von zwei Finanzanlage-GmbHs, die sich an Immobilien in den USA und an Wertpapiervermögen in der Schweiz beteiligt haben) keine verdeckten Gewinnausschüttungen, weil die Angemessenheit der Gesamtausstattung anhand der Bezüge bei den beiden GmbHs gesondert zu prüfen ist ? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 28.06.2001
Vorinstanz/AZ: 6 K 393/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 88 59
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.02.2003
Erledigungs-Az: I R 80, 81/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 42 22