
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 1/11 (BFH) |
§§: | AO § 233 a, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3, EStG § 12 Nr. 3, EStG § 52 a Abs. 8 Satz 2, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 5, GG Art. 20 Abs. 3, GG Art. 3 Abs. 1, JStG 2010 Art. 1 Nr. 16, JStG 2010 Art. 1 Nr. 39 |
Schlagwörter | Einkünfte aus Kapitalvermögen, Erstattungszinsen, Steuerpflicht, Anwendungsvorschrift, Rückwirkung, Verfassung, Nachzahlungszinsen, Gleichbehandlungsgrundsatz |
Rechtsfrage: | Werden die durch § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG i.d.F. des JStG 2010 vom 8.12.2010 (BGBl I 2010 S. 1768) ausdrücklich den Einkünften aus Kapitalvermögen zugewiesenen Erstattungszinsen i.S. des § 233 a der Abgabenordnung durch die Vorschrift des § 12 Nr. 3 EStG dem steuerbaren Bereich entzogen? Verstößt die Anwendungsvorschrift des § 52 a Abs. 8 Satz 2 EStG i.d.F. des JStG 2010 gegen das Rückwirkungsverbot? Verstößt die Nichtabziehbarkeit von Nachzahlungszinsen als Sonderausgaben gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 16.12.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 3626/03 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 07 97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.11.2013 |
Erledigungs-Az: | VIII R 1/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 13 13 |