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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 43/12 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, AO § 169 Abs. 2 Satz 2, AO § 370
Schlagwörter Mitunternehmerrisiko, Rückkauf, Beteiligung, Option, Steuerhinterziehung, Dritter, Verjährung
Rechtsfrage: Lässt ein schriftliches Angebot auf Rückkauf einer GbR-Beteiligung zum Nominalwert unter Anrechnung bezogener Ausschüttungen, das von dem Gesellschafter (zunächst) nicht zur Kenntnis genommen wurde und sich letztlich nicht als voll werthaltig erwiesen hat, das Mitunternehmerrisiko des Gesellschafters entfallen? Hat der Absender des Rückkaufsangebots, indem er dieses in der Feststellungserklärung der Gesellschaft unerwähnt ließ, eine Steuerhinterziehung zu Gunsten des Gesellschafters begangen, die die Feststellungsfrist gegenüber dem Gesellschafter auf zehn Jahre verlängert? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 25.02.2011
Vorinstanz/AZ: 8 K 1832/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 05 43
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.10.2015
Erledigungs-Az: IV R 43/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 05 74