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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-107/06 (EuGH)
§§: Richtlinie 90/435/EWG, Richtlinie 2003/123/EG
Schlagwörter EG, EU, Konzern, Richtlinie, Umsetzung, Mutter-Tochter-Richtlinie, Griechenland
Rechtsfrage: Hat die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 2 der Richtlinie 2003/123/EG des Rates vom 22.12.2003 zur Änderung der Richtlinie 90/435/EWG verstoßen, dass sie nicht die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, oder diese Vorschriften jedenfalls nicht der Kommission mitgeteilt hat?
Vorinstanz: Kommission ./. Hellenische Republik
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2006 Nr. C 86 S. 22
Erledigungs-Vermerk: Streichung der Rechtssache