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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 21/03 |
§§: | GrEStG § 5 Abs. 2, GrEStG § 6 Abs. 3, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 1 Abs. 6 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Übergang, Grundstück, Gesamthand |
Rechtsfrage: | Inwieweit unterliegt der Erwerb eines Grundstücks durch eine GbR (Erwerberin) von einer GmbH (Veräußerin), die durch Umwandlung aus einem VEB hervorging, und deren sämtliche Geschäftsanteile zuvor durch einen der Gesellschafter der GbR, eine KG, erworben worden waren, der Grunderwerbsteuer? Wird die Steuer nach § 5 Abs. 2 GrEStG insoweit nicht erhoben, als die Erwerberin an der Veräußerin beteiligt war? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 05.03.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1147/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 38 52 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.03.2005 |
Erledigungs-Az: | II R 21/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 41 28 |