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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 4/11 (BFH)
§§: EStG § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, VO (EWG) Nr. 574/72
Schlagwörter Kindergeld, Polen
Rechtsfrage: Kindergeldanspruch von selbständig in Deutschland tätigen Polen für in Polen lebende Kinder: Sind bei grenzüberschreitenden Sachverhalten im Gebiet der EU, in denen Art. 76 VO (EWG) Nr. 1408/71 nicht einschlägig ist, auf die allgemeine Konkurrenzvorschrift des Art. 12 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 1408/71 und ihre Konkretisierung in Art. 7 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 574/72 zurückzugreifen oder sind direkt die Regelungen des Einkommensteuerrechts anzuwenden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 07.01.2010
Vorinstanz/AZ: 5 K 4146/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 21 07
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.12.2013
Erledigungs-Az: III R 4/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 10 77