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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I B 42/98 |
| §§: | KStG § 8 Abs. 3 S. 2 |
| Schlagwörter | Tantieme, Verdeckte Gewinnausschüttung, Gesellschaftergeschäftsführer |
| Rechtsfrage: | Liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, wenn eine Tantiemevereinbarung mit den Gesellschafter-Geschäftsführern, in einem ausgesprochenen Mißverhältnis zur Grundvergütung steht? |
| Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
| Vorinstanz/Datum: | 16.12.1997 |
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 2166/93 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 19.02.1999 |
| Erledigungs-Az: | I B 42/98 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 59 12 |