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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 44/11 (BFH)
§§: EStG § 70 Abs. 2, EStG § 37 Abs. 2, BGB § 242
Schlagwörter Kindergeld, Rückforderung, Treu und Glauben
Rechtsfrage: Reichweite der Grundsätze von Treu und Glauben bei Aufhebung und Rückforderung von - hier: für Enkelkind - zu Unrecht bezahltem Kindergeld: War die Familienkasse nach Treu und Glauben daran gehindert, die Kindergeldfestsetzung wegen des auf Art. 68 Abs. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 883/2004 beruhenden vorrangigen Kindergeldanspruchs der in Irland lebenden und dort einer Erwerbstätigkeit nachgegangenen Kindsmutter nach § 70 Abs. 2 EStG aufzuheben (Zulassung der Revision durch das FG im Hinblick auf die Frage, inwieweit die Risiken abzugrenzen sind, die die Kindergeldberechtigten einerseits und die Familienkassen andererseits zu tragen haben)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 25.05.2011
Vorinstanz/AZ: 12 K 3538/10, 12 V 3980/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 02 59
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.07.2013
Erledigungs-Az: VI R 67/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an VI. Senat - neues Aktenzeichen: VI R 67/11 - Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 32 84