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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 11/06 |
§§: | EStG § 14, EStG § 16 Abs. 3, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1, EStG § 34 Abs. 1 |
Schlagwörter | Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Betriebsaufgabe, Steuerermäßigung, Zeitraum, Abwicklung |
Rechtsfrage: | Steuerbegünstigte Betriebsaufgabe oder nicht begünstigte Abwicklung eines landwirtschaftlichen Betriebs: Ist für den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an der Hofstelle der in einer notariellen Vereinbarung beurkundete Zeitpunkt des Besitzübergangs, der durch eine weitere notarielle Vereinbarung rückwirkend abgeändert wurde, oder eine hiervon abweichende mündliche (vom FG als schlüssig angesehene) Vereinbarung maßgebend? Liegen die Voraussetzungen einer tarifbegünstigten Betriebsaufgabe nicht vor, weil die Abwicklung des Betriebs sich über drei Veranlagungszeiträume erstreckt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 06.10.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 95/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 06 34 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.12.2008 |
Erledigungs-Az: | IV R 11/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 15 74 |