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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 26/03
§§: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2, AktG § 71 Abs. 1 Nr. 6, AktG § 237, HGB § 240 Abs. 1, HGB § 252 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 5 Abs. 1
Schlagwörter Einziehung, Aktien, Beteiligung, Einzelbewertung, Betriebsausgabe
Rechtsfrage: Führt eine vereinfachte Kapitalherabsetzung einer AG durch teilweise Einziehung von Aktien eines zum Betriebsvermögen der Klägerin gehörenden Aktienpakets aufgrund des Grundsatzes der Einzelbewertung bei der Klägerin zu einem betrieblichen Aufwand in Höhe des Buchwerts der eingezogenen Aktien, oder ist das verbliebene "Restpaket" an Aktien weiterhin mit dem unveränderten Buchwert anzusetzen, wenn der Teilwert der verbliebenen Aktien über dem Buchwert der Aktien vor der Kapitalherabsetzung liegt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 18.04.2002
Vorinstanz/AZ: 15 K 3814/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 90 11
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.08.2005
Erledigungs-Az: VIII R 26/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 44 62