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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 14/08 (BFH) |
§§: | AO § 181 Abs. 5, AO § 129, BewG § 25, AO § 181 Abs. 3 |
Schlagwörter | Einheitswertbescheid, Änderungsvorschrift, Bestandskraft, Grundlagenbescheid, offenbare Unrichtigkeit |
Rechtsfrage: | Kann der eine offenbare Unrichtigkeit enthaltende Bescheid über den Einheitswert gemäß § 181 Abs. 5 AO nach Ablauf der Feststellungsfrist noch geändert werden, wenn die Grundsteuermessbetragsfestsetzung noch nicht verjährt ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 30.01.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1250/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 18 71 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.11.2009 |
Erledigungs-Az: | II R 14/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 04 98 |