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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 27/10 (BFH) |
§§: | EStG § 7 g Abs. 3, EStG § 13, AO § 129, BGB § 582 a |
Schlagwörter | Rücklage, Betriebsverpachtung, Landwirtschaft, Offenbare Unrichtigkeit, Prüfungsbericht |
Rechtsfrage: | Kann ein Landwirt eine Rücklage nach § 7 g EStG für die Anschaffung eines Traktors bilden, wenn er seinen Betrieb anschließend im Wege einer sogenannten "Eisernen Verpachtung" zur Vorbereitung der Hofübergabe an seinen Sohn verpachtet und der Sohn die Anschaffung tatsächlich vornimmt? Unterläuft dem Finanzamt eine offenbare Unrichtigkeit, wenn es den Vorbehalt der Nachprüfung aufhebt, ohne einen vorliegenden Betriebsprüfungsbericht auszuwerten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 18.05.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 487/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 28 59 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.09.2014 |
Erledigungs-Az: | IV R 27/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |