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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 51/98 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Pensionszusage, Beherrschender Gesellschafter, Erdienbarkeit, Alter, Zeitpunkt, Verdeckte Gewinnausschüttung |
Rechtsfrage: | Sind 2 Gesellschafter-Geschäftsführer trotz unterschiedlicher Beteiligung als beherrschender Gesellschafter einer GmbH anzusehen und verfolgen sie gleiche Interessen in Bezug auf ihre Pensionszusage, so daß die Zuführungen zur Pensionsrückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung anzusehen sind? -Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 24.03.1998 |
Vorinstanz/AZ: | VI 575/92 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.02.1999 |
Erledigungs-Az: | I R 51/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 52 14 |