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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 38/10 (BFH) | 
| §§: | KStG § 37 Abs. 5, InsO § 95 Abs. 1, InsO § 96, BGB § 158 | 
| Schlagwörter | Körperschaftsteuerguthaben, Insolvenz, Bedingung, Ausschüttung | 
| Rechtsfrage: | Zulässigkeit der Aufrechnung mit Körperschaftsteuerguthaben nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens? Zeitpunkt der insolvenzrechtlichen Begründung des Körperschaftsteuerguthabens? Durchführung der Ausschüttung als Eintritt einer Bedingung gemäß § 95 Abs. 1 InsO? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 20.05.2010 | 
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 408/09 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 24 88 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 23.02.2011 | 
| Erledigungs-Az: | I R 38/10 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 23 16 | 
