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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-78/00 (EuGH) |
§§: | Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 17, Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 18 |
Schlagwörter | Erstattung, Vorsteuerabzug, Umsatzsteuer, EG, Staatsanleihe |
Rechtsfrage: | Hat die Italienische Republik dadurch, dass sie für diejenigen Steuerpflichtigen, die für das Jahr 1992 ein Steuerguthaben aufweisen, die Erstattung der Mehrwertsteuer durch die - im übrigen verspätete - Zuteilung von Staatsanleihen vorsieht, gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 17 und 18 Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) verstoßen? |
Vorinstanz: | Kommission ./. Italien |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EG 2000 Nr. C 149 S. 21 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 25.10.2001 |
Erledigungs-Az: | Rs C-78/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 14 16 |