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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 21/10 (BFH) |
§§: | AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO § 180 Abs. 2, EigZulG § 17 |
Schlagwörter | Eigenheimzulage, Änderung, Grundlagenbescheid, Genossenschaftsanteil |
Rechtsfrage: | Folgeänderung aufgrund eines erstmals durchgeführten Feststellungsverfahrens: Ist die (Folge-)Änderung eines Eigenheimzulagebescheids auch dann zulässig, wenn sie auf einen Grundlagenbescheid gestützt wird, der in einem erst nach Bestandskraft des Eigenheimzulagebescheids gesetzlich eingeführten Feststellungsverfahren ergangen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 17.03.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 3609/09 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 1280 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 17 22 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.02.2012 |
Erledigungs-Az: | IX R 21/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 18 95 |