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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 24/11 (BFH) |
§§: | GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. e |
Schlagwörter | Hinzurechnung, Grundstück, Miete, Anlagevermögen, Gewerbesteuer |
Rechtsfrage: | Unterliegen Aufwendungen eines Konzertveranstalters für die jeweils kurzfristige Anmietung verschiedener Veranstaltungsimmobilien der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG, oder hat die Hinzurechnung zu unterbleiben, weil die Immobilien, die jeweils fallbezogen angemietet wurden und dem Gewerbebetrieb nicht dauerhaft dienen sollten, im gedachten Erwerbsfalle kein Anlagevermögen wären? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 26.05.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 290/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 35 60 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.12.2016 |
Erledigungs-Az: | IV R 24/11 |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren IV R 24/11 ist bis zur Entscheidung des BVerfG im Verfahren 1 BvL 8/12 ausgesetzt (Beschluss vom 26.8.2013). |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 28 57 |