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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 64/98 |
§§: | GrEStG § 1 Abs. 2a, GrEStG § 23 Abs. 3, JStG 1997 Art. 7 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Personengesellschaft, Grundbesitz, Auswechslung, Gesellschafter, Rechtsträgerwechsel, 5-Jahresfrist, Beginn |
Rechtsfrage: | Änderungen des Gesellschafterbestands - Beginn des Fünfjahreszeitraums. Beginnt der in § 1 Abs. 2a GrEStG (eingefügt durch Art. 7 Jahressteuergesetzes 1997) genannte Fünfjahreszeitraum nach § 23 Abs. 3 GrEStG erst in 1997 oder werden bereits Anteilsübertragungen erfaßt, die vor dem 1.1.1997 erfolgten (so koordinierter Ländererlaß vom 13.6.1997, Tz. 5 zu § 1 Abs. 2a GrEStG, BStBl. I 1997, 632)? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 01.10.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1214/98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.11.2000 |
Erledigungs-Az: | II R 64/98 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 04 04 |