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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 14/17 (BFH)
§§: SpVStG Ha § 1 Abs. 3, SpVStG Ha § 12, AO § 162, GG Art. 105 Abs. 2 a, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 13
Schlagwörter Spielvergnügungsteuer, Bemessungsgrundlage, Hamburg, Schätzung
Rechtsfrage: Ist die Erhebung der Hamburgischen Spielvergnügungsteuer verfassungsgemäß und unionsrechtskonform? - Erdrosselnde Wirkung und kalkulatorische Abwälzbarkeit der Steuer: Ist das Auslesen der Glücksspielgeräte durch finanzamtseigene Hard- und Software durch § 11 Abs. 2 des Hamburgischen Spielvergnügungsteuergesetzes im Rahmen einer Nachschau gedeckt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 07.02.2017
Vorinstanz/AZ: 2 K 136/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 09 32
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.11.2019
Erledigungs-Az: II R 14/17 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 01 80