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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 45/04 | 
| §§: | InvZulG § 3 Abs. 1, EStG § 7 Abs. 5 | 
| Schlagwörter | Pflegeheim, Betreutes Wohnen, Wohnzwecke, Wohnung, Investitionszulage | 
| Rechtsfrage: | Abgrenzung Pflegezimmer und "betreutes Wohnen": Dient ein Gebäude Wohnzwecken, wenn einzelne Pflegezimmer ohne Kücheneinrichtung (vorhandene Anschlüsse!) und ohne Bad vermietet werden, keiner der Bewohner einen eigenen Haushalt führt und die Service- und Pflege-/Betreuungsleistungen das Mietverhältnis überlagern? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG Münster | 
| Vorinstanz/Datum: | 20.07.2004 | 
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 4015/02 I | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 02 95 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 15.12.2005 | 
| Erledigungs-Az: | III R 45/04 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 19 85 | 
