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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 70/04 |
§§: | AO 1977 § 218 Abs. 2, AO 1977 § 47, AO 1977 § 226 |
Schlagwörter | Abrechnungsbescheid, Aufrechnung, Umbuchungsmitteilung |
Rechtsfrage: | Stellt eine maschinell gefertigte Umbuchungsmitteilung, die den Hinweis enthält, dass gegenteilige Buchungswünsche umgehend mitzuteilen sind, eine wirksame Aufrechnungserklärung dar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 01.09.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 7523/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 02 59 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.07.2005 |
Erledigungs-Az: | VII R 70/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 02 21 |