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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 85/01 |
§§: | UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, AO 1977 § 163 |
Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Billigkeitserlass, Rechnungsberichtigung |
Rechtsfrage: | Ist der Vorsteuerabzug aus Billigkeitsgründen aus einer Abrechnung ohne gesondertem Steuerausweis zuzulassen, wenn eine nachträgliche Beseitigung des Mangels deshalb scheiterte, weil der Aufenthaltsort des Ausstellers nicht mehr ermittelbar ist? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 04.04.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 3754/98 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 1250 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 76 37 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.12.2002 |
Erledigungs-Az: | V R 85/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 24 79 |