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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 43/04
§§: AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO 1977 § 171 Abs. 10, AO 1977 § 182 Abs. 1
Schlagwörter Änderung, Folgebescheid, Grundlagenbescheid, Ablaufhemmung
Rechtsfrage: Kann ein Folgebescheid hinsichtlich eines Veräußerungsgewinns auch dann noch an einen geänderten Grundlagenbescheid angepasst werden, wenn ein früherer durch die Änderungsfeststellung suspendierter Grundlagenbescheid bei bereits abgelaufener regulärer Festsetzungsfrist innerhalb der Frist des § 171 Abs. 10 AO 1977 nicht oder nicht richtig ausgewertet worden ist? Ist der Ablauf der Festsetzungsfrist für die Folgesteuer gehemmt, soweit und solange in offener Feststellungsfrist ein Feststellungsbescheid noch zulässig ergehen kann? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 15.07.2004
Vorinstanz/AZ: 11 K 4566/01 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2004 S. 1341
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 34 60
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.07.2005
Erledigungs-Az: XI R 43/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 07 24